Beim letzten #plastikfreierdienstag Beitrag kam die Frage auf wie man BPA erkennt?
BPA, ist das gesundheitsschädliche Bisphenol A, eine Chemikalie die in vielen Kunststoffen als Weichmacher zum Einsatz kommt.
BPA hat eine östrogen-ähnliche Wirkung und verändert den Hormonhaushalt. So kommt das hormonelle Gleichgewicht durcheinander und das führt unter anderem zur Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit. Auch Kindern schadet es sehr, denn es stört die richtige Ausbildung der Organe und Drüsen. BPA fördert Herzkreislauferkrankungen, Leberprobleme, Brustkrebs, Diabetes, Übergewicht und schadet dem Immunsystem.
Bisphenol A wurde bereits in Luft, Staub, Oberflächengewässern und Meerwasser gefunden. Auch bei Menschen hat man es schon im Blut, Urin, Fruchtwasser und im Gebärmuttergewebe nachgewiesen.
Bis 2011 war es sogar erlaubt BPA in der Herstellung von Babyflaschen zu verwenden. Das Problem ist schon gelöst, weil die EU dies gesetzlich verboten hat. Aber das Verbot gilt nicht für Spielzeug, Schnuller, Trinkbecher und so weiter.
Bisphenol A löst sich, beim Erwärmen bzw. Erhitzen, aus dem Kunststoff und geht so in die Nahrung über. Es kann sich also schon im Sommer aus einer Plastikflasche ins Wasser lösen, wenn die Flasche in der Sonne zu heiß wird. Auch beim Abfüllen von warmen Speisen in Plastikdosen löst sich der schädliche Stoff.
Aber wie erkennt man nun BPA?
Da es keine Kennzeichnungspflicht gibt ist es leider gar nicht so leicht. Wenn auf Produkten der Aufdruck „PC“ steht, dann bedeutet dies Polycarbonat und weist auf BPA hin. Der Recyclingcode 7 gibt Auskunft darüber, dass Weichmacher enthalten sein können. Am einfachsten ist es allerdings, wenn einfach „BPA-frei“ am Produkt steht. Grundsätzlich sollte man auch die Finger von stinkenden Kunststoffen lassen.
Und wo kann BPA enthalten sein?
BPA läuft uns in vielen Alltagsgegenständen über den Weg.
- Kunststoffartikeln wie Verpackungen, Plastikgeschirr und -besteck, Behälter und Dosen, Trinkflaschen, Spielzeug
- CDs, DVDs und Blu-rays
- Die Beschichtung in Getränke-und Konserven-Dosen
- Beschichtete Kartons von Lieferdiensten
- Schnuller in den Mundschilden
- Kontoauszüge, Faxe, Fahrkarten und Parkscheine, also Thermopapiere. Bei Kassenbons ist dies seit 1.1.2020 verboten.
- Zahnfüllungen
- Steckerteile und Schalter
- Bodenbeläge
- Gehäuse von z.B. Haushaltsgeräe
- Lacke, Farben
- Klebstoffe
Bildquelle: freepik.com
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